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Grund- und Mittelschule Roding

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Zugangsvoraussetzungen für den M-Zug


 Im Folgenden sind die wichtigsten Übertrittsbestimmungen in den M-Zug aufgeführt. Für Einzelfallentscheidungen (z.B. Notenkriterien werden nicht erfüllt und bedürfen eines Lehrerkonferenzbeschlusses der abgebenden Schule; Übertritt aus dem Gymnasium und der Realschule; Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache etc.) wenden Sie sich bitte direkt an uns, wir erteilen Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte.

D i e  W e g e  i n  d e n  M i t t l e r e n - R e i f e - Z u g

aus der Regelklasse 6 in die M7

 

Zwischenzeugnis der 6. Jgst.:

 

  • bis ø 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch

 

  • ab ø 3,0: auf Antrag der Erziehungsberechtigten Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

 

aus der Regelklasse 7 in die M8

 

Zwischenzeugnis der 7. Jgst.:

 

  • bis ø 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch

 

  • ab ø 2,66: auf Antrag der Erziehungsberechtigten Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

 

aus der Regelklasse 8 in die M9

 

Zwischenzeugnis der 8. Jgst.:

 

  • bis ø 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch

 

  • ab ø 2,66: auf Antrag der Erziehungsberechtigten Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

 

aus der Regelklasse 9 in die M10

 

  • Quali

 

  • bis 2,33: auf Antrag der Erziehungsberechtigten

 

  • ab 2,66: auf Antrag der Erziehungsberechtigten Aufnahmeprüfung der aufnehmenden Schule

Schema des Übertrittverfahrens

uebertrittverfahren