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Zugangsvoraussetzungen für den M-Zug
Im Folgenden sind die wichtigsten Übertrittsbestimmungen in den M-Zug aufgeführt. Für Einzelfallentscheidungen (z.B. Notenkriterien werden nicht erfüllt und bedürfen eines Lehrerkonferenzbeschlusses der abgebenden Schule; Übertritt aus dem Gymnasium und der Realschule; Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache etc.) wenden Sie sich bitte direkt an uns, wir erteilen Ihnen gerne die gewünschten Auskünfte.
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